energetische Sanierung

Energetische Sanierung – das Maß der Dinge?

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird so stark thematisiert wie noch nie. Auch wir kommen an diesem Thema natürlich nicht vorbei. Unser Planungsbüro aus der Wedemark befasst sich mit der Planung von Sanierungen. Dabei spielt für die Bauherren die energetische Sanierung immer auch eine große Rolle.

Ist die energetische Sanierung sinnvoll?

Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel nachgehen. Grundsätzlich ist es natürlich das Ziel einer energetischen Sanierung, mit dem betriebenen Aufwand am Ende Energie einzusparen. Dieser Aufwand muss jedoch in einem Rahmen geschehen, der wirtschaftlich ist.

Natürlich spielt für einige Bauherren auch nur der „grüne Gedanke“ eine Rolle. Also einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck zu hinterlassen. Dieser Gedanke ist absolut anerkennenswert. Wir unterstützen jeden Bauherren. Egal aus welchem Antrieb er eine energetische Sanierung anstrebt. Wie sinnvoll aber nun diese Sanierung tatsächlich ist, möchten wir anhand eines aktuellen Projektes erläutern.

Um was für einen Sachverhalt handelt es sich?

Aus Diskretionsgründen haben wir einige Sachverhalte umschrieben und einige Zahlen „modifiziert“. Das bedeutet nicht, dass wir Zahlen verfälscht oder beschönigt haben. Wir haben lediglich die tatsächlichen Zahlen so abgeändert, dass die Wiedererkennung des Sachverhaltes dieser Planung einer energetischen Sanierung so gering wie möglich ist. Die Verhältnisse, in denen die Zahlen zueinander stehen, bleiben jedoch die gleichen.

Bei dem Projekt handelt es sich um ein Sanierungsvorhaben in der Wedemark. Die Bauherren beabsichtigen, ein Objekt mit Baujahr 1970 zu übernehmen und energetisch zu sanieren. Dazu wurde im Vorfeld ein Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes beauftragt. Ziel dieses Sanierungsfahrplanes war es, die erforderlichen Schritte zum Erhalt der Förderungen zu konzipieren.

Der Sanierungsfahrplan selbst war sehr detailliert und umfangreich. Die Empfehlungen zur Umsetzung waren nachvollziehbar und schlüssig.

Gab es ein „Aber“ bei dem Sanierungsfahrplan?

Diese Frage müssen wir mit einem klaren „Ja“ beantworten. Grob zusammengefasst waren folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Sanierungsfahrplanes im Hinblick auf eine energetische Sanierung geplant. Dämmung des Kellers und Erneuerung der Kellerfenster, Dämmung der Gebäudehülle, Dämmung des Daches, Dämmung der Gauben, Einbau einer Wärmepumpe, Erneuern der Fenster, Montage einer Photovoltaikanlage, Einbau einer Lüftungsanlage, Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle.

Dies sind die Hauptpunkte der energetischen Sanierung. Unser Planungsbüro wurde daraufhin beauftragt, alle Kosten zu ermitteln, die direkt und indirekt zur Umsetzung dieser Ziele erforderlich sind. Und jetzt kommt das „ABER“.

Aber

Wenn der Keller gedämmt werden soll, benötigt er zeitgleich eine Abdichtung. Eine Dämmung des Fußbodens ist nahezu unmöglich. Eine Dämmung der Kellerdecke ist aufgrund der Kellerhöhe auch nur bedingt möglich.

Der Einbau einer Wärmepumpe bedeutet, dass auch das Heizsystem geändert werden muss. Statt Standardheizkörpern ist eine Fußboden- und / oder Flächenheizung im Obergeschoss erforderlich. Das Obergeschoss besteht aus Schrägen, so dass hier für die Montage einer Flächenheizung in den Schrägen ein statischer Nachweis erbracht werden muss. Ebenso bei der Dämmung des Daches, da andere Aufbauhöhen und Gewichte vorhanden sind. Der Einbau der Fußbodenheizung bedeutet eben auch Komplettrückbau des vorhandenen Fußbodens und kompletter Neuaufbau. Eventuell müssen sogar die Türhöhen geändert werden.

Die Montage der Photovoltaikanlage, aber auch die Sanierung des Gebäudes selbst, bedeutet, dass eben auch die gesamte Hauselektrik erneuert werden muss.

Die neuen Fenster müssen so in die Fassade hinein geplant werden, dass die größtmögliche Wärmedämmung erzielt wird. Dafür sind viele Details zu planen.

Der Verlauf der Leitungen für die Lüftungsanlage muss in den vorhandenen Grundriss des Gebäudes integriert werden. Der Platzbedarf muss berücksichtigt werden.

Alles in allem bedeutet dies, dass jede Maßnahme den sogenannten „Rattenschwanz“ an weiteren Maßnahmen nach sich zieht. Natürlich ist dies nicht bei jedem Gebäude gleich. Es muss der Ausgangszustand des Gebäudes zum Erreichen der energetischen Sanierung betrachtet werden.

Was bedeutet das in Zahlen?

Jetzt kommen wir zum spannendsten Punkt. Unsere Berechnungen haben ergeben, dass zur Umsetzung des Sanierungsfahrplanes und dem Erreichen der energetischen Sanierung mit Förderungen ein finanzieller Aufwand von ca. 400.000 € erforderlich wäre. Zieht man davon die möglichen Förderungen ab und berücksichtigt die Energieeinsparung sowie die Erträge der Photovoltaikanlage, kommt es zu einer Amortisierung des Aufwandes nach ca. 100 Jahren für die Bauherren.

Wir haben daraufhin eine Berechnung dahingehend durchgeführt, was es kosten würde, das Gebäude nach einfachem Standard unter Einhaltung aller Vorgaben zu sanieren. Mit dem Ergebnis, dass sich der dann notwendige Aufwand bereits nach knapp 30 Jahren rechnet. Ohne Inanspruchnahme von Förderungen.

Was bedeutet das jetzt für den Plan einer energetischen Sanierung?

Das Wichtigste vorab: jede Sanierung, ob energetisch oder „Standard“, muss individuell geplant und auf das Gebäude abgestimmt werden. Nicht immer sind so umfangreiche Maßnahmen wie in unserem aktuellen Fall erforderlich.

Die von der Regierung gesteckten Ziele zur energetischen Sanierung und Reduzierung des Energieverbrauchs sind lobenswert und sicher wichtig. Es gibt aber unter den Bestandsgebäuden sehr viele, bei denen die energetische Sanierung nur unter sehr hohem wirtschaftlichem Aufwand möglich ist. Das bedeutet, es gibt keine Pauschallösungen für Gebäude. Jede Sanierung hat ihre eigenen Herausforderungen und es muss demzufolge geschaut werden: was will ich als Bauherr und was bin ich bereit, dafür zu zahlen.

von | 2023-05-30T22:23:52+02:00 |Allgemein|0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar